Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Seit im August 1998 das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) in Kraft getreten ist, werden Einlagen bei Kapitalanlagegesellschaften, Finanzdienstleistern und Kreditinstituten, welche keine Einlagenkreditinstitute sind, durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, kurz EdW, abgesichert.
Im direkten Vergleich zu anderen Sicherungssystemen wie dem Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken oder dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe fällt die Einlagensicherung nur so hoch aus, wie gesetzlich für Wertpapierhandelsunternehmen gefordert und auch durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken garantiert wird.
Abgesichert werden lediglich bis zu 90 Prozent der Forderungen aus Wertpapiergeschäften und das bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro pro Kunde.
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Beispiele:
Diese Sicherungsgrenze wollen wir Ihnen nachfolgend an einigen Beispielen verdeutlichen:
Einlage des Kunden: 15.000 Euro.
90 Prozent davon ergeben 13.500 Euro. Da diese 13.500 Euro unterhalb der Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro pro Kunde liegen, erhält sie der Kunde als Entschädigung. Der Sicherungsumfang beträgt hier 13.500 von 15.000 Euro, also 90 Prozent.
Einlage des Kunden: 22.222,22 Euro.
90 Prozent davon ergeben 20.000 Euro. Da diese Summe genauso hoch ist wie die maximale Entschädigungssumme, erhält sie der Kunde auch in diesem Fall als Entschädigung. Der Sicherungsumfang beträgt hier 20.000,00 von 22.222,22 Euro, also 90 Prozent.
Einlage des Kunden: 50.000 Euro.
90 Prozent davon ergeben 45.000 Euro. Diese Summe liegt eindeutig über dem maximalen Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro, was seine Entschädigung auf ebendiese 20.000 Euro begrenzt. Der Sicherungsumfang beträgt hier 20.000 von 50.000 Euro, also 40 Prozent
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