Wie wechsle ich ein Referenzkonto?
Das Referenzkonto ist der Dreh- und Angelpunkt beim Tagesgeld da über dieses Girokonto in der Regel alle Ein- und Auszahlungen erfolgen.
Sollte sich das Referenzkonto im Laufe der Zeit ändern, etwa weil man auf ein kostenloses Girokonto umsteigt oder ein besseres Angebot gefunden hat, muss die Bank, bei der das Tagesgeld angelegt ist, informiert werden. Ansonsten können keine Auszahlungen mehr vorgenommen werden, und das ist schließlich nicht Sinn der Sache.
Der Vorgang, ein neues Referenzkonto anzugeben, ist relativ einfach – wenn der Inhaber gleich bleibt.
Der Wechsel kann in diesem Fall problemlos online vorgenommen werden. In den Menüs der Bankportale findet sich dazu unter Service, persönliche Daten oder auch Aufträge der Punkt „Referenzkonto ändern“ oder auch „Referenzkonto wechseln“.
Es reicht, die neue Kontonummer und Bankleitzahl einzugeben, teilweise auch die genaue Bezeichnung und den Sitz der Bank. Bestätigt wird der Wechsel über eine TAN-Nummer. Mehr ist nicht nötig, um sein Tagesgeld mit einem neuen Girokonto zu verknüpfen.
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Wenn sich neben dem eigentlichen Referenzkonto auch der Inhaber des neuen Referenzkontos ändert, wird es etwas komplizierter.
Ein einfacher Onlineauftrag reicht dann nicht aus. In der Regel muss dann ein schriftlicher Antrag mit allen nötigen Daten – Name, Anschrift und Bankverbindung des Kontoinhabers – samt Unterschrift des Tagesgeldkonto-Inhabers eingereicht werden. Damit soll verhindert werden, dass jemand ungerechtfertigt Zugriff auf das Tagesgeld bekommt. Jede Bank hat eigene Vorschriften, wie der Wechsel vorgenommen werden muss.
Das Prozedere reicht von Formularen, die vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellt werden, bis hin zur formlosen Bitte, einen Wechsel des Referenzkontos auf einen anderen Namen durchzuführen. Am einfachsten ist es, sich mit dem Service der jeweiligen Bank in Verbindung zu setzen und danach zu fragen, wie vorgegangen werden soll.
Die Hinweise hier treffen auf Tagesgeldkonten zu, die separat für sich geführt werden. Bei Produkten, die in Kombination mit anderen Bankdienstleistungen wie einem kostenlosen Girokonto oder einem Depot angeboten werden, gelten andere Regeln – zumal nicht nur das Tagesgeld, sondern auch die übrigen Dienstleistungen von einem Wechsel betroffen wären.
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