Freistellungsauftrag für 2012 nicht vergessen

Dienstag den 11.12.2012

Ob Tagesgeld, Festgeld oder Sparbuch – zum Jahresende sollte jeder Sparer seinen Freistellungsauftrag bei der Bank überprüfen und ggf. ändern.

In Deutschland können Ledige ihre Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro von der Abgeltungssteuer befreien lassen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Steuerfreibetrag auf 1.602 Euro. Damit die Rendite nicht unnötig der Steuer zum Opfer fällt, müssen Anleger bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Mit diesem wird die kontoführende Bank beauftragt, Zinsgewinne vom Zugriff durch das Finanzamt freizustellen. Der Sparerfreibetrag lässt sich aufsplitten, die Aufträge also auf mehrere Banken verteilen. Hinweis: Es obliegt dem Kunden, darauf zu achten, dass in der Summe 801 Euro eingehalten werden.

Kunden, die es versäumt haben, einen Freistellungsauftrag einzureichen, können die zu viel gezahlten Steuern nur im Rahmen der Jahressteuererklärung geltend machen. Kunden von Direktbanken können den Freistellungsauftrag im Rahmen des Online-Bankings stellen bzw. überprüfen und ändern.