Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sichern das Guthaben ihrer Kunden wie folgt ab:

1. Gesetzlich - durch die gesetzliche Einlagensicherung und
2. Freiwillig - durch die freiwillige Einlagensicherung: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Einlagensicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist eine freiwillige Einlagensicherung. Alle deutschen Kreditinstitute sind zusätzlich in der gesetzlichen Einlagensicherung Mitglied.
Einlagensicherung >> Lesen Sie hier nach: Was bedeutet Einlagensicherung?


Welches Guthaben wird geschützt?

Auch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt die Einlagen der Kunden ihrer Mitgliedsbanken ohne betragliche Begrenzung zu einhundert Prozent

  • Tagesgeld, Festgeld und Termingelder oder das altbekannte Sparbuch oder SparCard
  • also Sichteinlagen, Spareinlagen und Termineinlagen zu denen Guthaben auf Girokonten,
  • Sparbriefe, die auf den Namen des Kunden lauten,
  • Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden.

Einlagensicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gehören folgende Institute an:

  • alle Volksbanken und Raiffeisenbanken,
  • Spar- und Darlehenskassen,
  • PSD-Banken,
  • Sparda-Banken,
  • kirchliche Kreditgenossenschaften,
  • genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken,
  • sonstige Spezialinstitute des FinanzVerbundes wie beispielsweise die Bausparkasse Schwäbisch Hall

Details zur Funktionsweise dieses Sicherungssystems finden interessierte Leser auf: http://www.bvr.de/public.nsf/index.html?ReadForm&main=4?=61.


Sicherheit

Auch hier sei erwähnt, dass seit ihrem Bestehen ab dem Jahr 1934 noch kein Anleger entschädigt werden musste oder gar einen Verlust seiner Einlagen erlitten hat. Auch gab es in den über 70 Jahren des Bestehens der Sicherungseinrichtung des BVR noch keine Insolvenz einer angeschlossenen Bank.

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