Was ist ein Freistellungsauftrag?

Freistellungsaufträge beziehen sich auf Kapitalerträge, also Gewinne, die durch Geldanlagen wie Tagesgeld erwirtschaftet werden. Sie sind eine Anweisung des Kunden und damit Steuerpflichtigen an die kontoführende Bank, Zinsgewinne vom Zugriff durch das Finanzamt freizustellen.
Für den Anleger stellt der Freistellungsauftrag damit eine Vereinfachung des Steuerverfahrens dar. Die Freistellungsaufträge sind dabei an den Sparerfreibetrag bzw. ab 2009 den Sparerpauschbetrag gekoppelt und dürfen dementsprechend 801 Euro nicht überschreiten.

Die Aufträge lassen sich auf mehrere Konten verteilen. Dabei obliegt es dem Kunden, darauf zu achten, dass in der Summe 801 Euro eingehalten werden. Um Missbrauch zu vermeiden, sind die Banken verpflichtet, die Freistellungsaufträge an das Bundesamt für Finanzen weiterzuleiten.
Sollten die Aufträge insgesamt über dem Sparerfreibetrag bzw. dem Sparerpauschbetrag liegen, kommt es zu unangenehmen Rückfragen. Wird überhaupt kein Freistellungsauftrag erteilt, nimmt die Bank von sich aus einen Zinsabschlag vor und leitet das Geld an das Finanzamt weiter.


 

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Gestellt werden kann ein Freistellungsauftrag von jeder natürlichen Person für alle Konten und Depots, sofern die Einnahmen nicht aus Betriebseinnahmen, Vermietung oder Verpachtung resultieren.

Die Banken halten dafür Formulare bereit, die neben Name, Anschrift und Bankverbindung vor allem den gewünschten Freistellungsbetrag enthalten. Die Aufträge können jederzeit angepasst werden. Sie gelten für jeweils ein Kalenderjahr und werden automatisch verlängert, wenn keine andere Weisung – ein Änderungswunsch – vorliegt.
Wenn bei mehreren Kreditinstituten ein Freistellungsauftrag gestellt wird, sollte man darauf achten, den Freibetrag gezielt aufzuteilen, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen.

An dieser Stelle geben wir Ihnen deshalb einige Beispiele, wie man verschiedene Freistellungsaufträge aufteilen kann:

Beispiel 1:

Kontoführende Bank Konto / Anlage Zinsgewinn Summe
Freistellungsauftrag
Zu versteuernder
Gewinn
Hausbank
  Girokonto 0,00 €
100,00 €
0,00 €
  Sparbuch 100,00 €
Direktbank
Direktbank I Tagesgeldkonto 500,00 €
400,00 €
100,00 €
Direktbank II Festgeld 500,00 €
301,00 €
199,00 €
 
Gesamt:   1100,00 €
801,00 €
299,00 €
 
Stand: 20.11.2008


Beispiel 2:

Kontoführende Bank Konto / Anlage Zinsgewinn Summe
Freistellungsauftrag
Zu versteuernder
Gewinn
Hausbank
  Girokonto 100,00 € 200,00 € 150,00 €
  Sparbuch 250,00 €
Direktbank
Direktbank I Tagesgeldkonto 500,00 € 601,00 € 149,00 €
Direktbank II Festgeld 250,00 €
 
Gesamt:   1100,00 € 801,00 € 299,00 €
 
Stand: 20.11.2008


Beispiel 3:

Kontoführende Bank Konto / Anlage Zinsgewinn Summe
Freistellungsauftrag
Zu versteuernder
Gewinn
Hausbank
  Girokonto 0,00 € 0,00 € 50,00 €
  Sparbuch 50,00 €
Direktbank
Direktbank I Tagesgeldkonto 550,00 € 550,00 € 0,00 €
Direktbank II Festgeld 500,00 € 251,00 € 249,00 €
 
Gesamt:   1100,00 € 801,00 € 299,00 €
 
Stand: 20.11.2008



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