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Durch Schenkungen Abgeltungssteuer sparen

Montag den 28.12.2009

Seit Anfang dieses Jahres können Werbungskosten nicht mehr von Zins- und Dividendeneinkünften abgezogen werden, diese unterliegen jetzt voll der Abgeltungssteuer. Auch die Freigrenze für Spekulationsgewinne, die vormals 512 Euro betrug, wurde abgeschafft. Kapitaleinkünfte, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) übersteigen, werden seit Januar mit 25 Prozent versteuert.

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