Weniger Steuern für Geringverdiener – NV-Bescheinigung hilft

Freitag den 26.07.2013

NV-Bescheinigung beantragenGeringverdiener, Rentner, Studenten und Azubis mit einem niedrigen Einkommen können sich mit einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) von der Abgeltungssteuer befreien lassen.

Wie im neuen Ratgeber näher ausgeführt, sind Personen mit einem voraussichtlich zu versteuernden Einkommen von weniger als 8.130 Euro im Jahr, für 2013 von der Einkommenssteuer befreit. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine NV-Bescheinigung zu beantragen und somit die Abgeltungssteuer zu umgehen. Eine NV-Bescheinigung empfiehlt sich vor allem für Anleger und Sparer mit einem geringen Einkommen, die über hohe Kapitalerträge verfügen. Denn übersteigen die erwirtschafteten Gewinne, beispielsweise Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen, den persönlichen Sparerpauschbetrag, wird die Abgeltungssteuer fällig. Diese beträgt immerhin 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Zwar besteht immer noch die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern über die Jahressteuererklärung zurückzuholen, mit einer rechtzeitig beantragten NV-Bescheinigung spart man sich aber jede Menge Zeit und Nerven. In der Regel gilt die NV-Bescheinigung drei Jahre.