Was beinhaltet die Abgeltungssteuer ab 2009?

Ab dem 01. Januar 2009 erfolgt für deutsche Sparer als auch für deutsche Anleger eine grundlegende Änderung der Besteuerung der Dividendenerträge, Zinserträge oder Kapitalerträge.

Durch die Bundesregierung wurde bereits beschlossen, dass ab diesem Tag die so genannte neue Abgeltungssteuer wirkt. Diese umschreibt einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent für jedermann. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent. Das heißt, dass Sie alle mindestens 26,35 Prozent (25 % zuzüglich 5,5 % Solibeitrag) pauschal ab dem 01. Januar Steuern auf Ihre Kapital-, Dividenden- oder Zinserträge zahlen müssen. Diese Steuern werden direkt an der Quelle bei Ihrer persönlichen Bank oder Ihrem Online-Broker an das Finanzamt abgeführt.

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Der Sparerfreibetrag inklusive der Werbungskostenpauschale bei einem Single von derzeit 801,- Euro oder bei Eheleuten von derzeit 1602,- Euro bleibt nach wie vor vorhanden. Bis zu diesem Betrag dürfen Sie steuerfrei Ihre Gewinne vereinnahmen. Wird dieser Freibetrag allerdings überschritten, fällt auf alle Erträge darüber hinaus die pauschale Abgeltungssteuer an.

Der Freibetrag für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 Abs. 3 EStG von 512,- Euro fällt ab 2009 weg. Alle Arten der Kapitalerträge, eben auch die Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften fallen mit in die Pauschale hinein. Die 801,- Euro Freibetrag pro Person werden dann ab 2009 „Sparerpauschbetrag“ genannt.

Ihre Erträge besteuern Sie also ab 2009 nicht mehr mit Ihrem persönlichen Steuersatz, sondern alle mit dem einheitlichen neuen. Dies ist für Anleger, die bisher einen persönlichen Steuersatz von über 25 Prozent hatten, eine gute Entwicklung. Dann nun müssen sie auf Zinserträge weniger Steuern zahlen. Je höher also der persönliche Steuersatz bisher war, umso mehr dürften sich die betreffenden Personen über die zukünftige Entlastung freuen.
Für diejenigen, die bisher einen geringeren persönlichen Steuersatz hatten, ist es wiederum zum Nachteil, denn die Abgeltungssteuer gilt für alle.

Es gibt noch weitere Änderungen: Die bisher geltende Spekulationsfrist von zwölf Monaten entfällt. Das heißt für Anleger, dass sie nicht mehr ihre Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere sowie Rentenpapiere länger als zwölf Monate halten müssen, um diese danach zu verkaufen und dabei die Gewinne nicht versteuern zu müssen. Das fällt ohne Ausnahme vollständig weg, denn unabhängig von der Behaltensfrist sind ab 2009 die Gewinne zu versteuern. Damit werden die meisten Anlage- und Sparformen gleichgestellt.

Was ändert sich bei Tagesgeld und Festgeld genau?

Die Zinserträge bei Tagesgeld und Festgeld oberhalb des Sparerfreibetrages wurden mit dem persönlichen Steuersatz berechnet. Dabei kam allerdings der Grenzsteuersatz zum Tragen. Somit dürften sich fast alle Anleger von Tagesgeldkonten und Festgeldkonten mit der Entwicklung zufrieden sein, denn es kommt hierbei zu einer steuerlichen Entlastung.
So sind Tagesgeld und Festgeld die Gewinner.

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