Einlagensicherung inländischer Kreditinstitute

Aufbau der Einlagensicherung

Grundsätzlich lässt sich die Einlagensicherung in Deutschland auf zwei Stufen aufteilen: eine gesetzlich vorgeschriebene und eine privat- wirtschaftliche bzw. genossenschaftliche oder öffentlich-rechtliche Stufe.



1. Stufe:
Die gesetzliche Einlagensicherung - Pflicht


2. Stufe:
Die freiwillige Einlagensicherung - Freiwillig

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1. Stufe: Gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung

Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken

Die Basis der Einlagensicherung in Deutschland stellt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken dar, welche auf Basis des Einlagensicherungsgesetz und Anlegerent- schädigungsgesetzes (EAEG) vom 16. Juli 1998 arbeitet und damit die EU-Richtlinie 94/19/EG vom 30. Mai 1994 sowie 97/9/EG vom 03. März 1997 über die Einrichtung eines Einlagensicher- ungssystems für jeden der EU-Mitgliedsstaaten umsetzt. Der Umfang der Einlagensicherung durch die Entschädigungs- einrichtung deutscher Banken ist im


Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädi- gungsgesetz § 4 und § 5 geregelt und beläuft sich wie folgt:

• Es sichert sämtliche Einlagenarten - im Wes- entlichen Tagesgeld, Festgeld, Sicht-, Termin- und Spareinlagen, auf den Namen lautende Sparbriefe
• Einlagen sind mit 100% gesichert bis zu einer Anlagesumme von 50.000,- €
• 90 Prozent aller Verbindlichkeiten aus Wert- papiergeschäften, bis zu  einer maximalen Summe von 20.000 Euro pro Kunde  (siehe auch www.edb-banken.de/schutzumfang.asp)
• Ab 31.12.2010 sind die Einlagen deutscher Banken bis zu einem Gegenwert von 100.000,- € abgesichert

 

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2. Stufe: Freiwillige Einlagensicherung

Privatwirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentlich-rechtliche Sicherungssysteme

Dass der gesetzliche Schutz nicht befriedigend ist, sehen Sie sicherlich genauso.
Um die Einlagen ihrer Kunden über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu schützen, haben


die verschiedenen Branchenverbände eigene Haftungsverbunde, Sicherungsfonds und Ent- schädigungseinrichtungen eingerichtet. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche, genos- senschaftliche sowie öffentlich-rechtliche Sicher- ungssysteme, die wir Ihnen im folgenden vorstellen wollen:

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Einlagensicherung inländischer Banken


Sicherungssystem

1. Stufe:
Gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung
2. Stufe:
Freiwillige Einlagensicherung

Sicherungsumfang in Prozent Sicherungsgrenze

Sicherungsumfang in Prozent Sicherungsgrenze

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe 100 % 50.000 Euro 100 % unbegrenzt
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken 100 % 50.000 Euro 100 % unbegrenzt
Bundesverband deutscher Banken 100 % 50.000 Euro 100 % 30 % des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals, jedoch mindestens 1,50 Mio. Euro
Bundesverband öffentlicher Banken 100 % 50.000 Euro 100 % unbegrenzt
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen 100 % 50.000 Euro   90 % 20.000 Euro
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen 100 % 50.000 Euro 100 % 250.000 Euro
 
Stand: 04.08.2009

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Entstehung der Einlagensicherung


Wie entstehen die Summen der Einlagensicherung der jeweiligen Banken? >>

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Freiwillige Einlagensicherungen

Details zur Funktionsweise und dem Umfang der Einlagensicherung der in vorgenannter Tabelle aufgeführten Sicherungseinrichtungen haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten ausgearbeitet:


      • Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe >>
      • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken >>
      • Bundesverband deutscher Banken >>
      • Bundesverband öffentlicher Banken >>
      • Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen >>
      • Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen >>

Einlagensicherung ausländischer Kreditinstitute >>>

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Sichere Geldanlagen im Vergleich:

 Tagesgeld >>  Zum Tagesgeld-Vergleich

 Festgeld >>   Zum Festgeld-Vergleich