Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen

Sicherungshöhe

Der Verband der privaten Bausparkassen e.V. (http://www.bausparkassen.de/), hat mit seinem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. ein weiteres System zur Einlagensicherung installiert, welches Kundeneinlagen weit besser absichert, als dies gesetzlich vorgeschrieben und von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken garantiert wird.
Dabei gilt grundsätzlich, dass die Einlagen und Zinsen von Bausparverträgen bei allen privaten Bausparkassen in Deutschland in unbegrenzter Höhe abgesichert sind.

Mitglieder des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.

  • Aachener Bausparkasse AG
  • Alte Leipziger Bauspar AG
  • Bausparkasse Mainz Ag
  • BHW Bausparkasse AG
  • Debeka Bausparkasse AG
  • Deutsche Bausparkasse Badenia AG
  • Deutscher Ring Bausparkasse AG
  • HUK-Coburg Bausparkasse AG
  • Signal Iduna Bauspar AG
  • Quelle Bauspar AG
  • Wüstenrot Bausparkasse AG

Sicherungseinrichtung – Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Jedoch gibt es Unterschiede darin, über welches Sicherungssystem diese Absicherung erfolgt.
Laut Verband der privaten Bausparkassen e.V. sichert die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG die Einlagen ihrer Kunden über die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ab.

Unsere Empfehlung:
Audi Bank Tagesgeld

  • Hohe Zinsen für Neukunden
  • Monatliche Zinsgutschrift
  • Keine Mindestanlage
  • Einlagensicherung in Milliarden-Höhe
Tagesgeld der Audi Bank
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Unsere Empfehlung:
Festgeld der VTB Direktbank

  • Attraktive Zinsen
  • Anlagesumme ab 500 Euro
  • Laufzeiten von 3 - 120 Monaten
  • Einlagen bis 100.000 Euro abgesichert
Festgeld der VTB Direktbank

Zweistufige Absicherung – andere private Bausparkassen

Alle anderen privaten Bausparkassen haben eine zweistufige Absicherung ihrer Kundeneinlagen:
1. Gesetzlich - durch die gesetzliche Einlagensicherung und
2. Freiwillig - durch die freiwillige Einlagensicherung: Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen
In der ersten Stufe werden alle Einlagen zu 100 Prozent, maximal jedoch bis zu 100.000 Euro pro Kunde, über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert.

Darüber hinaus sichern Bausparkassen die Einlagen ihrer Kunden durch Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen ab.


Mitglieder im Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen

  • Allianz Dresdner Bauspar AG
  • Deutsche Bank Bauspar AG
  • Vereinsbank Victoria Bauspar AG

Alle anderen privaten Bausparkassen sind Mitglied im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. und sichern darüber die Bauspareinlagen ihrer Kunden in unbegrenzter Höhe und zu 100 Prozent sowie die sonstigen Einlagen wie Tagesgeld, Termin der Festgeld einschließlich der erwirtschafteten Zinsen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro pro Kunde zu 100 Prozent ab.

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